Wir vermitteln
Unsere Zuständigkeit
Wir sind zuständig für
- Beanstandungen, die über ein in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein ansässiges Reisebüro- oder einen Reiseveranstalter gebucht wurden.
Wichtig: Diese Unternehmen müssen zwingend eine Kundengeldabsicherung vorweisen können. Detaillierte Infos finden Sie in der Rubrik «Sicher ist sicher». - Beschwerden über die Schweizer Beherbergungsbranche (Hotellerie, Parahotellerie und Jungenherbergen).
Nicht verantwortlich sind wir für
- Auslandreisen, die über Reiseunternehmen und Buchungsplattformen oder dem Leistungsträger mit juristischem Sitz im Ausland getätigt wurden.
- Alle Flugbuchungen, welche direkt bei der Airline (in der Schweiz und im Ausland) oder über eine ausländische Buchungsplattform getätigt wurden.
Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Flugpassagier:in verletzt sehen, können Sie beim BAZL eine Anzeige einreichen.
- Bitte wenden Sie sich jedoch zuerst an die Fluggesellschaft.
- Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind oder innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, füllen Sie das Onlineformular des BAZL aus.