Vorgaben und Kosten

Vorgaben für die Vermittlung durch den Ombudsman

Eine Vermittlung durch den Ombudsman soll erst dann eingeleitet werden, wenn eine Beschwerde des Reisenden vom Reiseunternehmen nicht oder nicht befriedigend erledigt werden konnte.

Es ist allerdings zu beachten, dass die seriöse Bearbeitung einer Beschwerde beim Reiseunternehmen eine gewisse Zeit dauern kann.

In Ausnahmefällen kann die Ombudsstelle Kosten erheben. Diese decken den Arbeitsaufwand und bleiben ebenso geschuldet, falls eine Vermittlung erfolglos bleibt.

Die Kosten der Vermittlung

Die Inanspruchnahme der Dienste des Ombudsman ist für Konsumenten ohne Rechtsbeistand oder Rechtsvertretung kostenlos.