Vermittlungsvorschlag

Wie kommen wir zu einem Vermittlungsvorschlag?

Im Rahmen unserer Vermittlung ist es unsere Aufgabe, die Hintergründe und Ursachen der Unstimmigkeiten zu finden. Handelt es sich dabei um Missverständnisse aufgrund von mangelnder Kommunikation, fehlerhaften Informationen oder Unterlagen? Sind die Gründe allenfalls bei einer schlechten Reisevorbereitung beim Reisenden selbst zu suchen? Aufgrund unserer objektiven Beurteilung des Mangels oder «Schadens», den der Reisende erlitten hat, können wir anschliessend eine Wertung von «Entschädigungen» vornehmen. Möglicherweise besteht zwischen den Forderungen des Kunden und der angebotenen Erstattungen des Reiseunternehmens eine grosse Differenz. Je nach Fall, brauchen wir für diese Abklärungen mehr oder weniger Zeit.

Dank unserer Erfahrung, der Kenntnis der rechtlichen Situation – aber auch mit gesundem Menschenverstand – gelingt es uns in den meisten Fällen, einen Vermittlungsvorschlag zu erarbeiten, welche für beide Seiten vertretbar und akzeptabel ist. Dass dies vor allem bei teilweise stark überhöhten Forderungen des Reisenden und/oder bei unangemessenem Ton und Drohungen in der Beschwerde nicht immer möglich ist, liegt in der Natur der Sache. 

Oftmals beschränkt sich unsere Vermittlung auf eine ausführliche, neutrale Beurteilung und Erklärung der Sachlage.

Wir geben keine schriftlichen Erklärungen ab über Gründe von Erfolg oder Misserfolg einer Vermittlung.

Sollte der Beschwerdesteller den Vermittlungsvorschlag nicht akzeptieren und gerichtliche Schritte einleiten wollen, müssen wir ihn aber auch über die möglichen Folgen informieren. In einem solchen Fall, ist die vom Ombudsman erzielte und vorgeschlagene Lösung nicht mehr gültig. Ausserdem ist zu beachten, dass teilweise ein grosser Aufwand an Zeit und Geld in Kauf genommen werden muss und ein Erfolg, d.h. ein besseres Ergebnis als der vom Ombudsman unterbreitete Vorschlag, dadurch nicht automatisch gegeben ist.