Vorgaben für die Vermittlung durch den Ombudsman
Eine Vermittlung durch den Ombudsman soll erst dann eingeleitet werden, wenn eine Beschwerde des Reisenden vom Reiseunternehmen nicht oder nicht befriedigend erledigt werden konnte.
Es ist allerdings zu beachten, dass die seriöse Bearbeitung einer Beschwerde beim Reiseunternehmen eine gewisse Zeit dauern kann.
